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   OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03   

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OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03 (https://dejure.org/2004,13175)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.02.2004 - D 6 B 323/03 (https://dejure.org/2004,13175)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - D 6 B 323/03 (https://dejure.org/2004,13175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsDO § 15 Abs. 1 S. 1, § 15 Abs. 1 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Lösungsbeschlusses gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO); Bindung strafgerichtlicher Feststellungen für ein Disziplinargericht; Entfernung eines Beamten aus dem Polizeivollzugsdienst wegen sexuellen Missbrauchs ...

  • Judicialis

    SächsDO § 15 Abs. 1 S. 1; ; SächsDO § 15 Abs. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 83.97

    Prüfung eines strafrechtlichen Urteils durch ein Disziplinargericht - Ehrlichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03
    Hinsichtlich der Voraussetzungen für einen solchen Lösungsbeschluss schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.7.1980 - 1 D 65/79 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.12.1991 - 1 DB 18/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 4.5.1993 - 1 D 72/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 19.1.1993 - 1 D 68/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 83/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 59/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.2.1999 - 1 D 31/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.11.1999 - 1 D 68/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.6.2000 - 1 D 2/99 - zitiert nach Juris; Urt. v. 29.11.2000 - 1 D 13/99 - zitiert nach Juris) an, nach der eine Lösung von tatsächlichen Urteilsfeststellungen der Strafgerichte nur ausnahmsweise und unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich ist.
  • BVerwG, 23.02.2000 - 1 D 65.99

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten infolge Vornahme eines Dienstvergehens -

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03
    Angesichts dessen muss ein Beamter, der durch die Begehung einer Straftat gerade das tut, was zu verhindern oder wenigstens anzuzeigen zu den spezifischen Aufgaben seines Amtes gehört, im Regelfall aus dem Dienst entfernt werden (Urt. des Senats v. 10.4.2002 - D 6 B 798/01 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.2.1985 - 1 D 171.84 - Urt. v. 26.3.1985 - 1 D 65.84 - BVerwGE 76, 356 [359] und Urt. vom 23.2.2000 - 1 D 65.99 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 24.11.1999 - 1 D 68.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Schalterbeamter der Bahn; Verfälschen des

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03
    Hinsichtlich der Voraussetzungen für einen solchen Lösungsbeschluss schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.7.1980 - 1 D 65/79 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.12.1991 - 1 DB 18/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 4.5.1993 - 1 D 72/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 19.1.1993 - 1 D 68/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 83/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 59/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.2.1999 - 1 D 31/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.11.1999 - 1 D 68/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.6.2000 - 1 D 2/99 - zitiert nach Juris; Urt. v. 29.11.2000 - 1 D 13/99 - zitiert nach Juris) an, nach der eine Lösung von tatsächlichen Urteilsfeststellungen der Strafgerichte nur ausnahmsweise und unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich ist.
  • BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 72.91

    Veränderung der verfahrensmäßigen Sachlage durch die Mandatsniederlegung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03
    Hinsichtlich der Voraussetzungen für einen solchen Lösungsbeschluss schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.7.1980 - 1 D 65/79 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.12.1991 - 1 DB 18/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 4.5.1993 - 1 D 72/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 19.1.1993 - 1 D 68/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 83/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 59/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.2.1999 - 1 D 31/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.11.1999 - 1 D 68/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.6.2000 - 1 D 2/99 - zitiert nach Juris; Urt. v. 29.11.2000 - 1 D 13/99 - zitiert nach Juris) an, nach der eine Lösung von tatsächlichen Urteilsfeststellungen der Strafgerichte nur ausnahmsweise und unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich ist.
  • BVerwG, 19.01.1993 - 1 D 68.91

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst auf Grund eines Dienstvergehens -

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03
    Hinsichtlich der Voraussetzungen für einen solchen Lösungsbeschluss schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.7.1980 - 1 D 65/79 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.12.1991 - 1 DB 18/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 4.5.1993 - 1 D 72/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 19.1.1993 - 1 D 68/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 83/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 59/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.2.1999 - 1 D 31/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.11.1999 - 1 D 68/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.6.2000 - 1 D 2/99 - zitiert nach Juris; Urt. v. 29.11.2000 - 1 D 13/99 - zitiert nach Juris) an, nach der eine Lösung von tatsächlichen Urteilsfeststellungen der Strafgerichte nur ausnahmsweise und unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich ist.
  • BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99

    Postobersekretär bei der Deutschen Post AG; Vorwurf des Zugriffs auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03
    Hinsichtlich der Voraussetzungen für einen solchen Lösungsbeschluss schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.7.1980 - 1 D 65/79 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.12.1991 - 1 DB 18/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 4.5.1993 - 1 D 72/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 19.1.1993 - 1 D 68/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 83/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 59/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.2.1999 - 1 D 31/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.11.1999 - 1 D 68/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.6.2000 - 1 D 2/99 - zitiert nach Juris; Urt. v. 29.11.2000 - 1 D 13/99 - zitiert nach Juris) an, nach der eine Lösung von tatsächlichen Urteilsfeststellungen der Strafgerichte nur ausnahmsweise und unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich ist.
  • BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 65.84

    Warenhausdiebstahl außerhalb des Dienstes eines Polizeivollzugsbeamten im

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03
    Angesichts dessen muss ein Beamter, der durch die Begehung einer Straftat gerade das tut, was zu verhindern oder wenigstens anzuzeigen zu den spezifischen Aufgaben seines Amtes gehört, im Regelfall aus dem Dienst entfernt werden (Urt. des Senats v. 10.4.2002 - D 6 B 798/01 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.2.1985 - 1 D 171.84 - Urt. v. 26.3.1985 - 1 D 65.84 - BVerwGE 76, 356 [359] und Urt. vom 23.2.2000 - 1 D 65.99 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 22.07.1980 - 1 D 65.79

    Bindungswirkung von Strafurteilen - Räuberischer Diebstahl - Disziplinare Wertung

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03
    Hinsichtlich der Voraussetzungen für einen solchen Lösungsbeschluss schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.7.1980 - 1 D 65/79 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.12.1991 - 1 DB 18/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 4.5.1993 - 1 D 72/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 19.1.1993 - 1 D 68/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 83/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 59/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.2.1999 - 1 D 31/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.11.1999 - 1 D 68/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.6.2000 - 1 D 2/99 - zitiert nach Juris; Urt. v. 29.11.2000 - 1 D 13/99 - zitiert nach Juris) an, nach der eine Lösung von tatsächlichen Urteilsfeststellungen der Strafgerichte nur ausnahmsweise und unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich ist.
  • BVerwG, 25.02.1985 - 1 D 171.84

    Auflösung des Beamtenverhältnisses als angemesse Disziplinarmaßnahme -

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03
    Angesichts dessen muss ein Beamter, der durch die Begehung einer Straftat gerade das tut, was zu verhindern oder wenigstens anzuzeigen zu den spezifischen Aufgaben seines Amtes gehört, im Regelfall aus dem Dienst entfernt werden (Urt. des Senats v. 10.4.2002 - D 6 B 798/01 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.2.1985 - 1 D 171.84 - Urt. v. 26.3.1985 - 1 D 65.84 - BVerwGE 76, 356 [359] und Urt. vom 23.2.2000 - 1 D 65.99 -, zitiert nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1996 - D 17 S 19/95

    Disziplinarrecht: Dienstentfernung eines Polizisten wegen Trickdiebstahls

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03
    In der Rechtsprechung der Disziplinargerichte der anderen Bundesländer ist es daher auch anerkannt, dass vorsätzliche Straftaten von Polizeivollzugsbeamten wegen des damit verbundenen Vertrauensverlustes und Ansehensschadens grundsätzlich zur Entfernung aus dem Dienst führen (vgl. zum Diebstahl: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.2.1996 - D 17 S 19/95 -, zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

  • BVerwG, 20.12.1991 - 1 DB 18.91

    Disziplinarrecht - Lösungsbeschluß - Einleitungsbehörde - Diszplinargericht

  • BVerwG, 20.06.2000 - 1 D 2.99
  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 59.97

    Öffnung dienstlich anvertrauter oder zugänglicher Briefsendungen und Entwendung

  • BVerwG, 08.09.1997 - 1 D 32.96

    Entfernung eines Polizeiobermeisters im Bundesgrenzschutz aus dem Dienst -

  • OVG Sachsen, 15.09.2010 - D 6 A 467/09

    Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen einer

    Die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluss nicht aus (SächsOVG, Urt. v. 25.2.2004 - D 6 B 323/03 - m. w. N., st. Rspr.).
  • OVG Thüringen, 29.09.2005 - 8 DO 330/02

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Entfernung eines Polizeibeamten aus dem

    Im Anschluss an die Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. nur eingehend Sächsisches OVG, Urteil vom 25. Februar 2004 - D 6 B 323/03 -, SächsVBl. 2004, 139 m. w. N.; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, 5. Aufl., Teil C § 57 Rz. 6 ff.; Battis, BBG, 3. Aufl., § 54 Rz. 8) gilt: .

    Angesichts dessen muss ein Polizeibeamter, der durch die Begehung einer Straftat gerade das tut, was zu verhindern oder wenigstens anzuzeigen zu den spezifischen Aufgaben seines Amtes gehört, im Regelfall aus dem Dienst entfernt werden (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 25. Februar 2004 - D 6 B 323/03 -, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 06.07.2004 - 6 B 871/03

    Entfernung aus dem Dienst, Polizeivollzugsbeamter, Aussagedelikt,

    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung ist nicht nur das Fehlverhalten, sondern die Gesamtpersönlichkeit des Beamten zu würdigen (SächsOVG, Urt. v. 25.2.2004 - D 6 B 323/03 -).

    Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung sieht der Senat jedoch keinen Anlass, die Dauer der Unterhaltsbewilligung zugunsten des Beamten über die üblicherweise angemessenen sechs Monate (vgl. zuletzt Urt. v. 25.2.2004 - D 6 B 323/03 -) hinaus zu verlängern.

  • OVG Sachsen, 06.07.2004 - D 6 B 871/03

    Entfernung aus dem Dienst, Polizeivollzugsbeamter, Aussagedelikt,

    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung ist nicht nur das Fehlverhalten, sondern die Gesamtpersönlichkeit des Beamten zu würdigen (SächsOVG, Urt. v. 25.2.2004 - D 6 B 323/03 -).

    Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung sieht der Senat jedoch keinen Anlass, die Dauer der Unterhaltsbewilligung zugunsten des Beamten über die üblicherweise angemessenen sechs Monate (vgl. zuletzt Urt. v. 25.2.2004 - D 6 B 323/03 -) hinaus zu verlängern.

  • OVG Sachsen, 14.03.2014 - D 6 A 767/12

    Disziplinarrecht, Diebstahl geringwertiger Sachen, Maßnahmeverbot

    Angesichts dieser spezifischen Amtspflichten kann auch eine außerdienstlich begangene vorsätzliche Straftat in besonderem Maße das Vertrauen der Verwaltung sowie die Achtung der Bevölkerung in die Integrität eines Polizeivollzugsbeamten erschüttern (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25. Februar 2004 - D 6 B 323/03 -, juris Rn. 96), wobei sich die Stellung als Polizeibeamter erschwerend auswirkt, wenn ein Bezug zur Dienstausübung gegeben ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Juli 2013, NVwZ-RR 2014, 105 Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 23.06.2008 - D 6 B 433/07

    Entfernung eines Polizeibeamten wegen eines festgestellten Dienstvergehens und

    Die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht für einem Lösungsbeschluss nicht aus (SächsOVG, Urt. v. 25.2.2004 - D 6 B 323/03 - m. w. N., st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 46-IV-04
    Die am 22. April 2004 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die in einer Disziplinarrechtssache ergangenen Urteile des Verwaltungsgerichts Dresden vom 14. Februar 2003 (D 10 K 1160/02) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Februar 2004 (D 6 B 323/03).
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